Rechtliche Fragen tauchen im Arbeitsalltag oft unerwartet auf und werden schnell zum Problem, wenn sie zu spät geklärt werden. Im Interview erklärt Mag. Jörg Hemmer, welche Themen Tischlerbetriebe besonders beschäftigen und wie die Erstberatung der Innung dabei unterstützt.
Herr Mag. Hemmer, die Landesinnung Wien bietet ihren Mitgliedern eine kostenfreie juristische Erstberatung an. Welche Anliegen bringen Tischlerinnen und Tischler typischerweise zu Ihnen?
Die meisten Anfragen beziehen sich auf Gewährleistungsansprüche der Kundschaft. Hierbei geht es aber meistens nicht um eindeutige Fälle, weil die Mitglieder meiner Erfahrung nach sehr kulant gegenüber der Kundschaft sind. Oft haben Tischlerinnen und Tischler bereits einen Mangel – unabhängig davon, ob sie für diesen verantwortlich sind – behoben und die Kundschaft will trotzdem den Werklohn nicht bezahlen, weil sie sich noch Sonderwünsche unentgeltlich herausholen möchte. Einige Anfragen beziehen sich auch auf die Abänderung der Unternehmensform, wobei es in diesen Fällen häufig darum geht, inwieweit ein Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht werden kann. Im Rahmen der Erstberatung kann dieses Thema allerdings nur allgemein erörtert werden, weil hiervon zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte betroffen sind.
Viele rechtliche Probleme entstehen aus Unklarheiten in Verträgen oder AGB. Welche Fehler sehen Sie in der Praxis bei Handwerksbetrieben besonders häufig?
Erfahrungsgemäß wollen Tischlerinnern und Tischler ihrem Handwerk nachgehen und schöne Möbel, Küchen etc. bauen. Das primäre Augenmerk liegt demnach nicht auf dem Rechtlichen. Einige Mitglieder verlassen sich sodann auf eine mündliche Zusage der Kundschaft (ohne eine schriftliche Bestellung oder einen schriftlichen Vertrag) und im Nachhinein müssen sie mit der Kundschaft über die Höhe des Entgeltes oder den Umfang der vereinbarten Leistungen streiten. Andere Mitglieder übernehmen aus dem Internet AGB, ohne diese konkret auf ihr Unternehmen anzupassen. Dies geschieht häufig aus Kostenersparnisgründen. Wenn Sie dann bei uns rechtlichen Rat suchen, weil es einen Streitfall mit einer Kundschaft gibt, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Kosten nunmehr bedeutend höher sind, weil die AGB nicht oder nur teilweise anwendbar sind. Wären sie sogleich zu uns gekommen, hätten sie rechtlich abgesicherte AGB erhalten bzw. unterstützen wir die Mitglieder auch bei ihren Bestellformularen.
Gerade bei Aufträgen und Reklamationen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Betrieb und Kundschaft. Welche rechtlichen Grundsätze helfen, solche Situationen möglichst früh zu entschärfen?
Tischlerinnen und Tischler sollten – sowie grundsätzlich jeder Handwerksbetrieb – über die grundlegenden Ansprüche der Kundschaft auf Gewährleistung und ihre eigenen damit zusammenhängenden Rechte Bescheid wissen. Wenn die Kundschaft einen Mangel beanstandet, hat der Werkunternehmer das Recht, den Mangel zu besichtigen und zunächst auch selbst zu verbessern. Das ist normalerweise für den Werkunternehmer die günstigste Vorgehensweise. Gelegentlich vertritt die Kundschaft die Ansicht, sie hat sofort einen Preisminderungsanspruch oder sie kann teuer den Mangel durch einen anderen Unternehmer sanieren lassen. Wenn bei Auftreten eines derartigen Konfliktes der Werkunternehmer die Kundschaft entsprechend informiert, sollte die Situation meistens entschärft sein.
Was können Tischlerinnen und Tischler tun, um rechtliche Risiken im Betriebsalltag möglichst gering zu halten?
Dies beginnt damit, dass die Bestellung der Kundschaft samt den wichtigsten Punkten (Entgelt, Leistungszeitraum) schriftlich festgehalten wird, ebenso allfällige spätere Zusatzaufträge und eventuelle Probleme während der Werkherstellung (z.B. kein Zugang zur Wohnung, weil die Kundschaft auf den Termin vergessen hat etc.). Ferner sollten die Betriebe auf eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und wenn möglich, auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten.
Die juristische Erstberatung der Innung soll eine erste Orientierung bieten. Wann reicht eine solche Einschätzung aus und wann empfehlen Sie Betrieben, ein Thema vertieft rechtlich prüfen zu lassen?
Diese Frage hängt sehr von dem jeweiligen Anliegen des Betriebes ab und kann eine allgemeine Aussage nicht getroffen werden. Wenn der Sachverhalt und das damit verbundene rechtliche Problem in zirka 30 Minuten abgeklärt werden kann, reicht die Erstberatung aus. Wenn aber für die Abklärung ein höherer Zeitaufwand notwendig ist – wie z.B. bei Erstellung von AGB oder Änderung der Unternehmensform – empfehle ich, einen Besprechungstermin mit uns zu vereinbaren, damit das weitere Prozedere und auch der damit verbundene Kostenaufwand erörtert werden kann.
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